Allgemeine Fragen & Infos

Wie bekomme ich Ergotherapie?

Ergotherapie ist ein von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen anerkanntes Heilmittel.

Sie erhalten eine s.g. Heilmittelverordnung von Ihrem Haus- oder  Facharzt. 

Der behandelnde Arzt legt individuell für jeden Patienten fest,  wie oft die Behandlung  in der Woche stattfinden, ebenso, ob die Behandlung in der Praxis oder bei Ihnen zu Hause stattfinden soll.

Die Dauer der Ergotherapie kann sich über Wochen, Monate oder Jahre hinziehen. 

Wie lange ist meine Heilmittelverordnung gültig?

Für Kassen - Patienten gilt die Regelung gem. Heilmittelrichtlinien(HMR): Wird vom Arzt kein Datum auf der Verordnung eingetragen( Behandlungsbeginn spätestens am...), muss die Therapie innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen. Der Arzt kann eine kürzere oder längere Frist bestimmen, die er in das entsprechende Feld der Verordnung einträgt. Nach Ablauf der genannten Frist verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Für die Abstände zwischen den einzelnen Behandlungen ist ebenfalls die Verordnung des Arztes maßgebend.

Was muss ich zum 1. Termin beachten?

Bitte bringen Sie zum 1. Termin Ihre Versichertenkarte mit. Nur mit korrekten Daten können Leistungen mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen, sofern Sie nicht befreit sind, Zuzahlungen leisten. Wir sind verpflichtet diese in vollständiger Höhe einzubehalten. Wichtig: Die  Zuzahlungen erhöhen nicht unsere Vergütungen - im Gegenteil, sie werden mit dem Vergütungsanspruch der Krankenkasse verrechnet und erhöhen zusätzlich unseren organisatorischen Aufwand in der Praxis. 

Liegen Ihnen Berichte von Ihrem Arzt oder mitbehandelnden Therapeuten vor, dürfen Sie diese gerne mitbringen. Je mehr Informationen wir über Ihre gesundheitliche Situation haben, desto besser.

Warteliste

Sie haben möglicherweise schon gehört, dass wir derzeit  eine Warteliste haben.

Trotzdem sollten Sie Kontakt zu uns aufnehmen, denn je nach dem wie flexibel Sie zeitlich sind, finden wir schneller einen Termin für Ihre Behandlung. Grundsätzlich gilt, dass wir die Liste der Fairness halber der Reihe nach abarbeiten. Wir setzen alles daran, die Wartezeiten so gering wie möglich zu halten.

Wichtig zu wissen

Für eine gute Zusammenarbeit ist es uns wichtig,  einige Dinge vorher abzuklären:

 

Für jede Behandlungseinheit  muss ein gültige Verordnung vorliegen. Besonders für Folgerezepte ist es wichtig, dass Sie rechtzeitig bei Ihrem Arzt eine neue Heilmittelverordnung ausstellen lassen.

Eine Therapieeinheit  ohne gültige Heilmittelverordnung ist gegen den Vertrag mit den Krankenkassen. Die Behandlung müssen wir Ihnen in einem solchen Fall privat in Rechnung stellen.


Bitte sagen Sie Termine nur in wirklich begründeten Fällen ab. Sie haben auf einen Termin in unserer Praxis warten müssen. So geht es anderen Patienten auch. Die Wartezeit für diese Patienten werden immer länger, desto öfter sie Termine absagen. Deshalb bitten wir Sie herzlich, Termine die Sie nicht wahrnehmen können, mindestens 24 Std. vorher abzusagen, andernfalls müssen wir Ihnen diesen Termin zu den kassenüblichen Sätzen privat in Rechnung stellen.


Die Krankenkassen kontrollieren immer strenger, ob die Therapie länger als 14 Tage unterbrochen wurde. Wir müssen die Unterbrechungen jeweils begründen, andernfalls übernimmt die Kasse die Kosten für die gesamte Verordnung nicht. Ein Kindergeburtstag oder ein Friseurtermin ist sicher keine stichhaltige Begründung.


KONTAKT

Praxis Celle

Lauensteinplatz 1a

29225 Celle

Telefon: 0 51 41 943 643

Telefax: 0 51 41 208 921 

E-Mail: info@ergotherapie-schlaepfer.de

Internet: www.ergotherapie-schlaepfer.de

 

Praxis Winsen

Am Junkernhof 5

29308 Winsen/ Aller

Telefon: 0 51 43 666 128

Telefax: 0 51 43 666 458 6

E-Mail: info@ergotherapie-schlaepfer.de

Internet: www.ergotherapie-schlaepfer.de